Abstinenznachweise betreffen nur Auffälligkeiten mit Alkohol und mit Drogen (BtmG). Eine Nachweißpflicht besteht jedoch nicht! Der Gutachter bei der MPU entscheidet, ob eine Abstinenz erforderlich ist und wie lange diese sein muss.
Unter Abstinenz versteht man hier eine vollkommene Enthaltsamkeit von Alkohol oder Drogen nach dem BtmG (Betäubungsmittelgesetz)!
Unterm Strich: 0,0 Alkohol (auch kein sog. alkoholfreies Bier) und Null illegale Drogen (Kaffee und Tee sind erlaubt).
--> Leberwerte sind kein Abstinenznachweis!
Alle Abstinenznachweise müssen in akkreditierten Laboren erfolgen und werden bei Alkohol mit dem sog. EtG (Ethyl-Glucuronid) -Verfahren ermittelt durch Urinkontrollen oder Haaranalysen. Ebenso bei Drogen durch Urinkontrollen oder Haaranalysen, wobei hier die Proben auf eine ganze Reihe von Substanzen hin untersucht werden.
Diese Thematik ist etwas komplizierter, aber auch extrem wichtig für eine positive MPU.
Daher empfehlen wir dringend eine ausführliche Beratung unter vier Augen, ob dies für dich überhaupt notwendig ist und welche genauen Einzelheiten von dir beachtet werden müssen.
Von 100 Teilnehmern konnten wir 32 davon komplett ohne Abstinenz durch die MPU erfolgreich begleiten. Weitere 48 Teilnehmer mussten nur 6 anstatt 12 Monate nachweisen. Die restlichen 20 Teilnehmer mussten 12 Monate nachweisen. Alle Teilnehmer sind aber vor unserer Vorbereitung pauschal von 12 Monaten ausgegangen!
Tipp: Schiebe dieses Gespräch keinesfalls auf die lange Bank. Du sollten es so bald wie möglich vereinbaren und möglichst lange vor Ihrem MPU-Termin!