Abstinenznachweise betreffen nur Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen (BtmG). Es besteht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorlage solcher Nachweise. Der Gutachter bei der MPU entscheidet, ob eine Abstinenz erforderlich ist und wie lange diese dauern sollte.
Unter Abstinenz versteht man hierbei eine vollständige Enthaltung von Alkohol oder Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)!
Kurz gesagt bedeutet dies: Kein Alkohol (einschließlich sogenanntem alkoholfreiem Bier) und keine illegalen Drogen (Kaffee und Tee sind erlaubt).
--> Leberwerte allein gelten nicht als Abstinenznachweis!
Alle Abstinenznachweise müssen von akkreditierten Laboren erbracht werden und erfolgen bei Alkohol üblicherweise durch das sogenannte EtG (Ethyl-Glucuronid)-Verfahren, das mittels Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt wird. Bei Drogen erfolgen die Nachweise ebenfalls mittels Urinkontrollen oder Haaranalysen, wobei die Proben auf verschiedene Substanzen hin untersucht werden.
Dieses Thema ist komplex, aber äußerst wichtig für eine erfolgreiche MPU.
Daher empfehlen wir dringend, eine ausführliche Einzelberatung in Anspruch zu nehmen, um festzustellen, ob dies für dich überhaupt erforderlich ist und welche spezifischen Anforderungen du erfüllen musst.
Von 100 Teilnehmern konnten wir 32 ohne die Notwendigkeit einer Abstinenz erfolgreich durch die MPU begleiten. Weitere 48 Teilnehmer mussten nur 6 Monate statt der üblichen 12 Monate Abstinenz nachweisen. Die restlichen 20 Teilnehmer mussten tatsächlich 12 Monate nachweisen. Interessanterweise sind alle Teilnehmer vor unserer Vorbereitung pauschal von einer 12-monatigen Abstinenz ausgegangen!
Tipp: Verschiebe dieses Gespräch keinesfalls auf die lange Bank. Du solltest es so früh wie möglich vereinbaren und möglichst lange vor deinem geplanten MPU-Termin führen!